Was bietet die App?
Die "AK-App" in der vorliegenden Version realisiert den ersten Schritt hin zu einer großen Arbeitskammer-App, die zukünftig mehrere Services miteinander verbinden wird. Aktuell bietet die App einen Überblick über das umfangreiche Seminarprogramm im Arbeitskammer- Bildungszentrum in Kirkel sowie die Möglichkeit, sich zu allen Seminaren direkt online anzumelden. Registrierte Benutzer*innen können über die App in einem persönlichen Bereich außerdem für sie interessante Seminare beobachten und verwalten.
An wen richtet sich das Angebot?
Die Arbeitskammer des Saarlandes führt in ihrem Bildungszentrum Seminare für ihre Mitglieder, insbesondere für alle saarländischen Arbeitnehmer*innen sowie deren Mitarbeitervertretungen durch. Dabei werden Handlungsmöglichkeiten für mehr Mitbestimmung am Arbeitsplatz, bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge aber auch durch das aktive Einmischen in gesellschaftspolitische Diskussionsprozesse aufgezeigt.
Ergänzt wird das Angebot um Seminare zur persönlichen Weiterentwicklung. Hierzu zählen der Erwerb von methodischen Kompetenzen, aber auch das sichere Präsentieren der eigenen Positionen sowie Kommunikation und Verhandlungsführung. Insgesamt werden jährlich zwischen 60 und 100 eigene Seminare angeboten. Hinzu kommen zahlreiche Seminare von BEST e. V., der gemeinsamen Beratungsstelle für Betriebs- und Personalräte der Arbeitskammer und des DGB, sowie Angebote aus den Fachabteilungen der Arbeitskammer, z. B. für Schwerbehindertenvertretungen oder Beschäftigte in der Pflege.
Die meisten Arbeitskammer-Seminare sind nach dem Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) anerkannt, was sie besonders für die saarländischen Beschäftigten interessant macht. Aber viele Seminare richten sich auch an die gewählten Arbeitnehmervertretungen in den Betrieben und Verwaltungen (wie Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen oder Frauen- und Gleichstellungsbeauftrage), die aufgrund ihrer Funktion gesonderte Freistellungsmöglichkeiten haben.